AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dunkelrot Tattooart

Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGB’s einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio und mich als Einzelunternehmerin.

  1. Ich tätowiere keine minderjährigen Personen unter 18 Jahren. Du bist 14 Jahre, 16 Jahre oder kurz vor deinem 18.Geburtstag und hast richtig bock auf ein Tattoo? Behalte dir die Idee eines Tattoo‘s im Hinterkopf und warte bis du volljährig, also 18 Jahre alt (jung) bist. Dann begrüße ich dich gerne in meinem Studio.
  2. Kunden*innen die zu Beginn ihres Termines unter Alkohol-, und/oder Drogeneinfluss stehen, werden bei mir im Tattoostudio nicht tätowiert. Solltest du alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss zu deinem Termin erscheinen, behalte ich mir vor, den Termin nicht wahrzunehmen und deine Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten.
  3. Wenn du Bluter*in bist, kann ich dich aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht tätowieren. Es sei denn, dies wurde mit einem Facharzt abgesprochen und nachweislich belegt, dass du dich tätowieren lassen kannst. Menschen mit einer Immunschwäche (HIV) können leider ebenfalls nicht tätowiert werden.
  4. Ich tätowiere keine Schwangeren oder sich in einer Stillzeit befindenden Personen. Solltest du mir eine Schwangerschaft vor der Absprache eines Termins vorenthalten, entbindet mich dies von jeglicher Haftung oder strafrechtlichen Folgen.
  5. Bei Erteilung eines Auftrages verpflichtest du dich dazu, mich umgehend über vorhandene Krankheiten, insbesondere ansteckende Krankheiten, Allergien, Medikamente oder Überempfindlichkeiten (z.B. Hepatitis/HIV/Epilepsie), oder Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis) zu informieren.
  6. Dies gilt ebenso, wenn diese erst nach Auftragserteilung bekannt werden. Ich behalte mir das Recht vor, im Falle, das du wieder besseren Wissens Falschangaben machst, oder die aufgeführten Umstände verschweigst, zivil- und/oder strafrechtlich gegen dich, den Auftraggeber, vorzugehen und auch nach Ausführung eines Auftrages, eine dem Risiko entsprechende Zulage einzufordern.

Ich als Tätowiererin übernehme keinerlei Haftung für Folgeschäden eines Tätowiervorganges, wenn es sich hierbei um Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen handelt, die Aufgrund von mangelnder Hygiene und Pflege der Tätowierung entstehen. Du als Kunde willigst ein, dass die Tätowierung nach deinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wurde. Zudem ist dir bewusst, dass jede Verletzung deiner körperlichen Unversehrtheit, gesundheitliche Folgen haben kann. Tätowierungen gelten als Körperverletzung und sind somit nach §223,223a224 StGB Tatbestand einer Körperverletzung.

Mit Vereinbarung eines Termines und erscheinen zu diesem Termin, willigst du, als Kunde, ausdrücklich nach §226a in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägst dafür selbst die Verantwortung. Dementsprechend willigst du ein, das ich, als Tätowiererin deine Haut mithilfe einer Nadel verletzten darf und Farbe in diese tätowiert wird. Zudem willigst du ein, dass ich im Zuge dessen, deine Haut berühre und diese für den Tätowiervorgang spannen und berühren muss.

Der Kunde, also du, erklärt sich damit einverstanden, dass er über eventulle Risiken und Folgerisiken einer Tätowierung aufgeklärt wurde und nimmt diese billigend in Kauf. Sollten im Laufe des Heilungsprozesses Komplikationen auftreten, ist umgehend das Studio zu informieren und du musst ggf. einen Arzt aufsuchen.

Anzahlung

Nach Auftragserteilung erhebe ich einen Anzahlungsbetrag von 100,-.

Dieser Betrag dient als Teilvorrauszahlung und wird mit dem Gesamtbetrag deines Tattoos verrechnet. Ohne eine Anzahlung kann ich dir keinen Termin vergeben. Zudem gilt die Anzahlung als Absicherung für den Termin und die Vorarbeiten, wie die Erstelllung deiner Tattoovorlage. Wenn Du den Entwurf für ein Tattoo bei mir in Auftrag gibst und einen Termin vereinbarst kommt ein Vertrag zur Anfertigung einer Tattoovorlage zustande. Du gehst hiermit einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein, wenn du eine Anzahlung tätigst und wir einen Termin absprechen.

Der Entwurf, den Du in Auftrag gibst ist verbindlich. Soll heißen: Aus einem besprochenen Motiv, mit Blumen und Vögeln, kann nicht einen Tag vor dem Termin ein Hamster werden. Ich habe dann bereits deine Zeichung fertig und mich auf dieses Motiv konzentriert, die Vorlage gezeichnet und Zeit in dieses vereinbarte Motiv gesteckt. Dementsprechend eine Arbeitsleistung erbracht. Änderungen an dem jeweiligen Motiv können natürlich besprochen und abgeändert werden. Solltest Du grundlegende Änderungen haben, sprich aus den Blumen und dem Vogel soll doch ein Hamster im Spaceanzug werden, musst du mich frühzeitig darüber informieren. Ich behalte mir das Recht vor, Termine aufgrund von grundlegenden Veränderungswünschen zu verschieben, abzusagen und Anzahlungen einzubehalten. Erstrecht, wenn die grundlegenden Veränderungswünsche nicht in einen von mir tätowierten Stil passen und ich diesen gar nicht tätowieren kann. Denkt bitte dran, nicht jeder Tätowierer beherrscht alle Tattoostile.

Termin

Cool, wir haben einen Termin abgesprochen und bald ist es soweit. Dein Termin steht an, HURRA. Solltest du zu deinem Tattootermin krank werden, sage den Termin ab. Ich behalte mir das Recht vor, dich wieder nach Hause zu schicken, wenn du mit Schnoddernase und Erkältungssymptomen zu deinem Termin erscheinst. Zum einen möchte ich mich ungerne anstecken, zum anderen verlangsamt ein angeschlagenes Immunsystem den Heilungsprozess deines Tattoos.

Solltest du aus Krankheitsgründen nicht zu deinem Termin erscheinen können, bleibt die Anzahlung für einen weiteren Termin bestehen. Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, musst du ihn mindestens 48 Stunden im Voraus absagen, ansonsten verfällt deine Anzahlung. Die Anzahlung bleibt für 6 Monate bestehen, wenn dein Termin 48 Stunden vorher abgesagt wurde. In Sonderfällen finden wir schon eine Lösung die für uns Beide passt.

Bei nicht erscheinen, ohne vorherige Absage des Termins, verfällt deine Anzahlung und wird als Aufwandsentschädigung und für die Erstellung deiner Tattoovorlage einbehalten. Diese wird dann nicht mehr mit dem Endbetrag für dein Tattoo verrechnet. Du musst einen weiteren Termin erneut in voller Höhe anzahlen.

Zu spät kommen kann jedem mal passieren. Das ist kein Beinbruch. Allerdings behalte ich mir vor, einen Termin abzusagen, wenn du mehr als 30 Minuten zu spät zu deinem vereinbarten Termin erscheinst. Auch in diesem Fall musst du einen Termin in voller Höhe erneut anzahlen. Die zuvor geleistete Anzahlung verfällt.

Die Bezahlung des Restbetrages deines Tattoos erfolgt immer nach Beendigung deines Termins oder bei mehreren Sitzungen, nach jeder Tattoositzung.

Hygiene

Die Dienstleitungen werden von mir unter Einhaltung aller bekannten, hygienischen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Ich benutze EU-zertifizierte Materialien. Beim Tätowieren werden neue und steril verpackte Nadeln und Einwegmaterialien benutzt.

Pflege

Du als Kunde erklärst dich bereit, mit Abschluss deines Auftrages und nach Beendigung deiner Tätowierung, den Pflegehinweisen Folge zu leisten. Du erkennst die Pflicht an, dich an die von mir kommunizierten Hygiene und Pflege für dein Tattoo, nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

Wanna Do/Wunschmotive

Im Gegensatz zu Custom Designs die ich für und mit dir entwerfe, erstelle ich ab und an Wanna Dos.

Das jeweilige Wanna Do wird dir bis zu deinem Termin, nach einer erfolgten Anzahlung, reserviert. Erst wenn du eine Anzahlung geleistet hast und ein fester Termin zum tätowieren des Wanna Dos feststeht, ist dieses für dich reserviert. Sollte kein gemeinsamer Termin gefunden werden, behalte ich mir das Recht vor, das Wanna Do wieder als frei zu kennzeichnen und es einem anderen Kunden anzubieten. Ich zeichne diese Motive aus Freude und Lust meinen Kunden auch mal andere Motive zu zeigen, die ich gerne tätowieren möchte. Dementsprechend freue ich mich immer, diese auch zeitnah umsetzten zu können. Auch hier gelten die Regelungen für eine Terminvereinbarung und Anzahlung wie oben geschrieben. Wanna Dos ändere ich nur minimal ab. Ich möchte diese Motive gerne möglichst so tätowieren, wie sie gezeichnet wurden. Sollte dir ein Wanna Do besonders gefallen und du hast eine ähnliche Idee, dann sprich mich gerne darauf an und ich kann dir dann ein eigenes Motiv entwerfen. Ich tätowiere keine Wanna Dos ein zweites Mal GENAU 1zu1 so wie es ist, es sei denn, zwei oder mehrere Personen legen fest, dass dieses als Freundschafts-, Familien-, oder Partnertattoo dient.

Stand: März 2022